Im Ergebnis der Fusion der E.ON AG mit der Ruhrgas AG im Jahr 2002 wurde im Wege der sogenannten Ministererlaubnis festgelegt, dass die beiden Fusionsunternehmen ihre Anteile an der VNG AG an einen „strategischen Partner“ der VNG veräußern mussten. Während der Umsetzung der Ministererlaubnis wurde entschieden, dass die niedersächsische EWE AG der „strategische Partner“ sein sollte. Mit ihrem Know-How und ihrer Finanzkraft sollte die VNG zu einem eigenständigen, starken ostdeutschen Wettbewerber auf dem deutschen Erdgasmarkt werden. Ebenso sah die Ministererlaubnis vor, dass zusätzlich 10 Prozent der VNG-Anteile an ostdeutsche Kommunen und/oder die VUB abgegeben wurden. Die Gesellschafter der VUB erwarben daraufhin diese 10 Prozent. Seitdem hält die VUB treuhänderisch insgesamt 25,79 Prozent.